Spenden
Setzen auch Sie ein Zeichen gegen Gewalt und werden Sie im Förderverein Mitglied! Mit Ihrer Spende unterstützen Sie ganz konkret die beiden Frauenhäuser in Zürich und damit die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder. Rufen Sie uns an oder wählen Sie unter "Kontakt" unsere Mailadresse, wir schicken Ihnen gerne einen Einzahlungsschein und den letztjährigen Jahresbericht. Herzlichen Dank!Förderverein: PC 80-46604-0
Vom Trägerverein zum Förderverein
1972 wurde in London das erste Haus in Europa für misshandelte Frauen und deren Kinder gegründet. Dies stellte den Beginn einer Bewegung gegen Gewalt an Frauen und Kindern dar, die sich in den folgenden Jahrzehnten auf ganz Europa ausdehnte. In allen Erdteilen wurden, meist von autonomen Frauengruppen initiiert, Frauenhäuser als Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und Kinder eingerichtet. In Zürich wurde 1977 der Verein zum Schutz misshandelter Frauen gegründet, mit dem Ziel
• der Enttabuisierung der Gewalt von Ehemännern und Partner gegen ihre Frauen und Kinder und
• dem Aufbau einer Notwohnung (1.2.1979) und ab Sommer des selben Jahres eines Frauenhauses für Gewalt betroffene Frauen.
Zur gesellschaftspolitischen Unterstützung dieser Arbeit initiierte der Verein 1980 die Gründung der Stiftung Frauenhaus Zürich. Dem Stiftungsrat gehörten Politikerinnen der SP, FDP und CVP aus dem Gemeinde- und Kantonsrat an, die durch ihr Engagement zur Subventionsleistung von Stadt und Kanton Zürich namhaft beitrugen.
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt gegen Frauen stand im Verein zum Schutz misshandelter Frauen während 25 Jahren immer im Vordergrund. Vereinsfrauen und Mitarbeiterinnen regten immer wieder zu kritischen Debatten an und lancierten diverse neue Projekte. Dazu gehörte in den frühen Jahren das Frauen-Informations-Zentrum, in den 90er Jahren das Mädchenhaus Zürich und die Beratungsstelle Castagna, später die Fachstelle Limita und als letztes Beispiel, die Beratungsstelle bif – Gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft.
Nach einer strukturellen Reorganisation übertrug im August 2004 der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder, Zürich die Trägerschaft für das Frauenhaus Zürich vollumfänglich an die - bisher für die Finanzen zuständige - Stiftung Frauenhaus Zürich.
Dem bisherigen Trägerverein kommt neu die wichtige Funktion eines Fördervereins zu. Auf diese Unterstützung ist die Stiftung dringend angewiesen, da sie gemäss Finanzierungsmodell auf private Zuwendungen von rund Fr. 200'000.- jährlich angewiesen ist.
Der Zweckartikel des Fördervereins:
1. Unter dem Namen „Förderverein Zürcher Frauenhaus“ besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.
2. Zweck des Vereins ist die finanzielle und ideelle Förderung der „Stiftung Frauenhaus Zürich“ und deren Aktivitäten, insbesondere:
a) die Förderung aller Bestrebungen, die misshandelten Frauen die Möglichkeit zur Selbsthilfe schaffen (insbesondere alternative Wohnmöglichkeiten / Frauenhäuser).
b) Öffentlichkeitsarbeit über diese Missstände / das Eintreten gegen alle Arten der Gewaltanwendung gegen Frauen.
c) Die Unterstützung von Untersuchungen über Gewaltanwendung an Frauen in der Schweiz.
d) Die Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland.
Passivmitgliedschaft für natürliche Personen Fr. 50.-
Passivmitgliedschaft für juristische Personen Fr. 200.-
Passivmitglieder und SpenderInnen erhalten den Jahresbericht, der gemeinsam mit demjenigen der Stiftung publiziert wird. Weitere Informationen erhälten Sie bei der Geschäftsstelle der Stiftung Frauenhaus Zürich.


