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Wann ist ein Frauenhaus-Aufenthalt sinnvoll?


Generell ist ein Aufenthalt im FH dann sinnvoll, wenn andere Massnahmen die Sicherheit der Frauen/Kinder nicht genügend gewährleisten können bzw. eine gewaltbetroffene Frau durch soziale und/oder psychische Beeinträchtigung in der ersten Phase des Ausstiegs aus einer Gewaltbeziehung nicht in der Lage ist, mit den Alltagsanforderungen adäquat zurechtzukommen. Als Beispiele seien genannt:

  1. Ein flüchtiger oder sich nicht an angeordnete Gewaltschutzmassnahmen haltender Täter stellt eine grosse Bedrohung dar. Zudem kann sich die Polizei immer erst nach der Missachtung der Anordnung einschalten, wenn es allenfalls bereits zu spät ist.

  2. Bei inhaftierten Tätern können weiterhin Bedrohung und Gewalt durch Familienangehörige ausgeübt werden. Ein anonymer Ort bietet der Frau neben dem Schutz daher auch den Raum, um zur Ruhe zu kommen und weitere Schritte für sich zu bedenken.

  3. Frauen, die aufenthaltsrechtlich an den Status des Ehemannes gebunden sind, können sich nicht auf das GSG berufen, ohne ihren eigenen Aufenthalt in der Schweiz zu gefährden. Auch sie benötigen Schutz und professionelle Hilfe.

  4. Dasselbe gilt für gewaltbetroffene Frauen, die aus persönlichen Gründen davon absehen, ihren Ehemann und den Vater ihrer Kinder anzuzeigen, und deshalb keine GSG-Massnahmen errichten wollen.

  5. Viele Migrantinnen haben keinen Zugang zur deutschen Sprache, kennen sich bezüglich ihrer Rechte nicht aus und verfügen oft über kein eigenes soziales Netz. Im FH werden sie in ihren Integrationsbemühungen unterstützt und gefördert.

  6. Die oft jahrelange Bedrohung und Gewalt durch die Partner destabilisiert die Psyche und Gesundheit der betroffenen Frauen. Ohne umfassende Hilfe sind viele allein überfordert und sowohl physisch als auch psychisch gefährdet. Die FH bieten ein erstes Auffangnetz, damit diese Frauen wieder Tritt fassen und längerfristig ein eigenständiges Leben führen können.