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Grundsätze


Häusliche Gewalt (HG) liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische und/oder sexuelle Gewalt ausüben, einschliesslich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Frei­heits­beraubung in der Öffentlichkeit oder im Privatleben.

Die FH arbeiten gemäss dem Grundsatz der Parteilichkeit. Analog einer juristischen Anwaltschaft stellen sie sich grundsätzlich auf die Interessenseite der Klientinnen. Dabei wird sowohl der subjektiven Wahrnehmung der Frau als auch den rechtlichen Aspekten Rechnung getragen. Auf Wunsch einer Frau nach Unterstützung und Beratung für ihren Partner werden entsprechen­de Fachstellen vermittelt.

Dem Datenschutz und Berufsgeheimnis wird zum Schutz der Klientinnen und wegen des beruflichen Vertrauensverhältnisses hohe Priorität eingeräumt. Bezüglich strafrechtlich relevanter Informationen wird die Schweigepflicht analog zu den Opferberatungsstellen streng gewahrt. Wo Auskünfte erteilt werden, braucht es die rechtliche Einwilligung der Klientin.

Zusätzlich zu einem «normalen Trennungsprozess» braucht die psychische und physische Verarbeitung der traumatisierenden Gewalterlebnisse durch den Partner viel Zeit und Energie. Der Entscheid, in ein FH einzutreten, ist oft ein wichtiger erster Schritt auf einem langen Weg, insbesondere für Frauen, die nie im Leben die Chance hatten, Selbständigkeit zu erlernen. Der Situation und Stabilität einer Klientin angepasst, werden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Sozialbehörde so konkrete Schritte wie möglich geplant, wie die Zukunft gestaltet werden soll.

Dem Wohl der Kinder wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da sie von häuslicher Gewalt immer mitbetroffen sind: Einerseits müssen sie die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben, andererseits können sie selber Opfer von Gewalthandlungen sein. Das Frauenhaus ist oftmals die erste Fachstelle, wo ihre Betroffenheit auffällt und zur Sprache kommt. Kinder erhalten während ihres Aufenthaltes eine parteiliche Unterstützung und Beratung. Wenn nötig, werden entsprechende Fachstellen beigezogen und eine nachhaltige Vernetzung angestrebt.