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Finanzierung

Die vier FH im Kanton Zürich sind in privatrechtlichen Trägerschaften organisiert. Sie werden vom Kanton Zürich und einzelnen Gemeinden unterstützt. Unterschiedlich hohe Anteile ihres Budgets erwirtschaften sie über Spenden als Eigenleistung. Alle Trägerschaften sind steuerbefreit und gemeinnützig anerkannt. Da die finanzielle Unterstützung der FH unterschiedlich hoch ist, unterscheiden sich die in Rechnung gestellten Tarife.


Frau

Kind

Säugling - 1.Jahr

Tarif Opferhilfestelle Kanton Zürich

185.-

185.-

150.-

Tarif Sozialbehörden:
Wohnsitz im Kanton Zürich

185.-

185.-

150.-

Tarif Sozialbehörden:
Wohnsitz in anderen Kantonen (VK)

235.-

235.-

200.-



Die kantonale Sozialhilfe (SH) erfolgt subsidiär zur kantonalen Opferhilfe (OH). Innerhalb der ersten 5 Arbeitstage und nachdem die relevanten Informationen erhoben sind, wird für den Aufenthalt ein schriftliches Gesuch um (subsidiäre) Kostengutsprache bei der zuständigen Sozialhilfebehörde und der kantonalen Opferhilfestelle eingereicht. Die FH sind auf eine kurze schriftliche Beantwortung ihrer Gesuche angewiesen.

Die OH richtet sich nach dem Opferhilfegesetz (OHG) und der Opferhilfe­verordnung des Bundes. Im Kanton Zürich werden rund 95% der Eintritte in eines der FH bis maximal 21 Tage durch die kantonale Opferhilfestelle finanziert. Nur in Ausnahmefällen, bei nachgewiesener weiterer Gefährdung, übernimmt die OH die Kosten weiterer Aufenthaltstage. Verpflegungs- und Nebenkosten sowie der Aufenthalt, bis eine tragfähige Nachfolgelösung gefunden ist, müssen von der SH garantiert werden.